Neue REACH-Beschränkungen für Diisocyanate in Europa
Die neue EU-Verordnung 2020/1149 tritt am 24. August 2023 in Kraft. Sie beschränkt die Verwendung von
Diisocyanaten und Gemischen, die 0,1 Gewichtsprozent oder mehr Diisocyanate enthalten.
Diisocyanate sind Chemikalien, die bei der Herstellung von Polyurethanen verwendet werden und daher in geringen
Mengen als Restmonomere in Polyurethanbeschichtungen vorkommen können.
Da Diisocyanate Allergien auslösen können, sieht die EU-Verordnung 2020/1149 vor, dass nach dem 24. August
2023 Diisocyanate und Gemische, die >0,1 % Diisocyanate enthalten, nur noch verwendet und verarbeitet
werden dürfen, wenn der Anwender eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten erfolgreich
abgeschlossen hat
Für wen gilt die Schulung
Wie wird geschult
Welche Produkt sind davon betroffen
Um zu erfahren, bei welchen unserer Polyurethan-Produkte keine weitere Schulung erforderlich ist und bei welchen schon, können Sie jederzeit entweder das Produktetikett oder das Sicherheitsdatenblatt unter Abschnitt 15.1 zu Rate ziehen. Falls dort folgender Text steht: „Ab dem 24. August 2023 ist vor dem industriellen oder gewerblichen Einsatz eine angemessene Schulung erforderlich“, handelt es sich bei Zweikomponentenprodukten häufig um den Diisocyanat-Härter. Alle Sicherheitsdatenblätter sind über die Produktsuche abrufbar.

Fact box
REACH steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien und ist eine Verordnung der Europäischen Union vom
Dezember 2006. REACH befasst sich mit der Herstellung und Verwendung von chemischen Stoffen und deren möglichen Auswirkungen auf die
menschliche Gesundheit und die Umwelt. Mit der Verordnung wurde auch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ins Leben gerufen, die sich
mit den technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekten von REACH befasst.